Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetscheinsätze
1. WEBSEITE
Bei dem Webauftritt mit der URL http://www.zoefesseler.com handelt es sich um eine eine freiberuflich tätige Dolmetscherin, die eigenständig agiert.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
Die Dolmetscherin wird auf dem Gebiet des Dolmetschens tätig. Die Dolmetscherin übt ihre Tätigkeit als freiberufliche, eigenständige Dolmetscherin aus und wird diese nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse erfüllen. Eine weitergehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.
3. HONORAR
Das Dolmetschhonorar wird zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Abgesehen von der reinen Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung beinhaltet es auch jegliche Vorbereitungsarbeit zum Auftrag, Zeitaufwand für An- und Abreise am gleichen Tag, zeitige Anwesenheit vor Ort und einen Zeitpuffer auch über das geplante Veranstaltungsende hinaus.
Die Dolmetscherin stellt folgende Leistungen ggf. gesondert in Rechnung:
- Mehraufwand ab 30 Minuten über die normalen Arbeitszeiten gemäß Ziffer 4 hinaus.
- Konsekutiv- oder Begleitdolmetschen bei Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Konferenzprogramms (z.B. Besichtigungen, Abendessen)
- Leistungen unter erschwerten Bedingungen (z.B. fehlende Sicht auf den Redner)
- Übersetzungsleistungen am Rande der Konferenz
Nach Veranstaltungsende wird eine Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
4. ARBEITSZEITEN
Die normale Arbeitszeit der Dolmetscher übersteigt 3 bis 3½ Stunden am Vormittag und 3 bis 3½ Stunden am Nachmittag nicht. Angemessene Pausen sind einzuplanen und einzuhalten.
5. REISEKOSTEN UND REISETAGEHONORAR
Folgende Reisekosten Regelungen gelten: tatsächlich angefallene Reisekosten werden vom Auftraggeber übernommen, vom beruflichen Wohnsitz der Dolmetscherin bis zum Einsatzort und zurück. Bei Fahrten mit dem PKW werden Fahrtkosten pro Kilometer in Rechnung gestellt, Kosten für Bahnfahrten, Fahrten mit dem Taxi, Flugreisen etc. werden zurückerstattet. Ein Reisetagehonorar wird in Rechnung gestellt, falls die Dolmetscherin am Vor- oder am Folgetag an- bzw. abreisen muss.
6. UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG
Für den Einsatz notwendige Übernachtungen werden vom Auftraggeber bezahlt.
7. HONORAR FÜR BERATENDE TÄTIGKEITEN
Für beratende Dienstleistungen rund um und die und die Unterstützung bei der Veranstaltungsorganisation wird ein gesondertes Honorar in Rechnung gestellt.
8. AUSFALLHONORAR UND STORNOKOSTEN
Bei Stornierung durch den Auftraggeber nach Abschluss eines bindenden Vertrags fallen 100% Stornogebühren an, abzüglich etwaig erhaltener Honorar für den gleichen Zeitraum. Bereits entstandene Kosten (z.B. Buchungs-/Stornogebühren) werden vergütet.
9. DIREKTMITSCHNITT, NUTZUNGSRECHTE
Jeglicher Mitschnitt der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger Absprache der Dolmetscherin erlaubt und wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
10. UNTERLAGEN
Der Auftraggeber händigt den Dolmetschern so bald wie möglich vor Konferenzbeginn einen vollständigen Satz aller einschlägiger Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge) aus, ohne die die Dolmetschleistung nicht erbracht werden kann. Dies gilt insbesondere für sämtliche Schriftstücke und Manuskripte, die während der Konferenz verlesen werden. Filme und Videos werden nur verdolmetscht, wenn diese den Dolmetschern vorab als Videodatei oder Transkript vorliegen.
11. SIMULTANKABINEN UND -ANLAGEN
Ortsfeste Simultankabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der ISO-Norm 2603, transportable den Anforderungen der ISO-Norm 4043 entsprechen. Die Dolmetscher müssen aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren zur Übertragung des Bildes ist nur in Ausnahmefällen vorzusehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören können. Es sind geeignete Mikrofonanlagen einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Sprecher die vorhandenen Mikrofone benutzt. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der gedolmetschte Text die Zuhörer erreicht, ohne dass die Teilnehmer, die im Original hören, gestört werden.
12. VIDEOKONFERENZEN
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dolmetscher von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihnen die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich.
Die Dolmetscher werden von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn die Simultananlage oder die Bedienung von den organisierenden Dolmetschern als unzureichend befunden wird. Die Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
13. VERTRAULICHKEIT
Die Dolmetscherin verpflichtet sich, alle erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
14. ERSATZ
Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund um Entlassung aus dem Vertrag bitten, wird sie nach einem qualifizierten Ersatz suchen. Der Auftraggeber wird von dieser Änderung – soweit es für die Durchführung der betreffenden Veranstaltung von Bedeutung ist – unterrichtet.
15. HAFTUNG
Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Werden von Seiten des Auftraggebers Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet dies den Dolmetscher von der etwaigen Haftung für eine unzureichende Qualität von Dolmetschleistungen.
16. GÜLTIGKEIT
Die Geltung abweichender – auch ergänzender – Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
17. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Berufswohnsitz der vertragschließenden Dolmetscherin.
18. TEILUNWIRKSAMKEIT
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.